Ihr Fachmann in Sachen Leitern und Gerüste für den Betrieb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2009

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen der wolk Gruppe AG (nachfolgend wolk) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und unabhängig vom gewählten Bestellweg (Telefon, Fax, Mail und Webshop). Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit bei wolk angefordert oder unter www.wolkdirekt.com/agb.html angezeigt werden. Der Besteller erkennt dies mit Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Lieferung an. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und wolk.
  2. Die Geltung abweichender oder ergänzender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wolk diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auftragserteilungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen berühren die Geschäftsbedingungen des Bestellers mit wolk nicht.
  3. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Arten von Geschäften, einschließlich der Bestellungen über die Webshops von wolk, es sei denn, dass im Einzelfall besondere Regelungen nur für Web-Bestellungen vorgesehen sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von wolk gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Alle Katalog- oder Webshop-Angebote sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote von wolk dar.
  2. Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber entsprechende Email bzw. durch konkludente Auslieferung der Ware zustande. Vertragspartner sind wolk und der namentlich benannte Besteller und etwaig abweichend hiervon der Rechnungsempfänger. Von wolk versandte Bestellbestätigungen stellen keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern sollen den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei wolk eingegangen ist. Ein bindendes Angebot wird jeweils vom Besteller aufgrund seiner Bestellung abgegeben. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch wolk.
  3. wolk ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers – abzulehnen.
  4. wolk behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/Preisfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können Farben im Katalog/Webshop von den original RAL-Farbtönen abweichen. Insbesondere behält sich wolk das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis zu erstatten.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

  1. Es gelten die im Katalog bzw. den Webshops angegebenen Liefer- und Leistungsfristen. Im Katalog werden die zum Zeitpunkt der Drucklegung erfahrungsgemäß zutreffenden durchschnittlichen Liefertermine angegeben. Geringe Abweichungen sind möglich. Bei Sonderanfertigungen gelten die Fristen jedoch nur, wenn der Besteller alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Im Webshop gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit die angezeigten Liefertermine.
  2. Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage außer Betracht. Bei Erstbestellungen kann sich die Lieferzeit wegen durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Liefertage sind Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Frachtführer übergeben wurde.
  3. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von wolk liegende und von wolk nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden wolk für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von wolk, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen von wolk, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn wolk die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

§ 4 Preisgestaltung

  1. Es gelten jeweils die für das laufende Geschäftsjahr aktuellen und dem Jahreskatalog bzw. den Webshops zu entnehmenden Preise. Preisänderungen während der Kataloglaufzeit (auch zu Gunsten des Bestellers) sind vorbehalten. Es gelten daher ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
  2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk ausschließlich Portokosten, Verpackung und etwaiger Zölle und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Katalog abgedruckte Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von wolk.
  3. In den Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.
  4. Es gibt keinen Mindestauftragswert.

§ 5 Mengenabweichungen

  1. Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich wolk 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.

§ 6 Verpackungs- und Versandkosten

  1. Als Versand- und Servicepauschale berechnet wolk je Sendung netto EUR 8,50 (Anlieferung hinter die erste verschließbare Tür). Diese Pauschale gilt nur für Sendungen innerhalb Deutschlands ohne Insellieferungen. Diese sowie der Versand ins europäische Ausland oder in Drittländer werden individuell berechnet. Die Versand- und Servicepauschale gilt als vereinbart, auch wenn in der Auftragsbestätigung keine explizite Auftragsposition ausgewiesen ist.
  2. Besonders sperrige oder schwere Produkte werden in Einzelfällen gesondert berechnet. In solchen Fällen gelten die Versandkostenhinweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.

§ 7 Verpackung und Transport

  1. Alle Bestellungen werden dem Beförderer in einer sicheren Transportverpackung übergeben.
  2. Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll ist, behält sich wolk Teillieferungen vor. Damit der Besteller so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-/Lagereinheiten erfolgt.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller selbst auf den Besteller über. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Paketdienst, Post oder Spediteur), spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
  2. Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft – spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller – geht die Gefahr des Untergangs auf den Besteller über. Hiervon ausgenommen ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von wolk.
  3. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  4. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungen sind innerhalb 5 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn wolk über den Betrag verfügen kann. Für Montage- und Reparaturleistungen wird kein Skonto gewährt.
  2. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist wolk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  3. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von wolk bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.
  4. wolk behält sich die Verrechnung der von dem Besteller geleisteten Zahlungen vor. Es steht wolk insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 367 BGB.
  5. Wird wolk nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist wolk berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann wolk von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt wolk unbenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wolk behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wolk sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. wolk ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände („Vorbehaltsprodukte“) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von wolk gefährdende Verfügungen zu treffen.
  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an wolk ab; wolk nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  3. Sollte der Besteller die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für wolk als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für wolk auszulösen. Geht das Eigentum von wolk hierdurch unter, so geht ersatzweise das Miteigentum an wolk über.

§ 11 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadenersatz

  1. Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog oder im Webshop leistet wolk für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte. Sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefer-gegenstandes.
  2. wolk gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, Webshops sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  3. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  4. Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von wolk gelieferten Ware beim Besteller.
  5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert wolk entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon („Nacherfüllung“) nach.
  6. Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist wolk jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Besteller selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt diese Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Frist fehl, kann eine angemes¬sene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
  7. Bei jeder Mängelrüge steht wolk das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller wolk die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. wolk kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an wolk auf Kosten von wolk zurücksendet. Vor einer von wolk unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von wolk einzuholen.
  8. Gewährleistungsansprüche gegen wolk stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
  9. Von wolk ersetzte Liefergegenstände sind wolk auf Anfrage zurückzugewähren.
  10. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Besteller etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und wolk im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.

§ 12 Schadenersatz

  1. Schadenersatzansprüche gegen wolk können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist die Haftung von wolk auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 13 Rückgaberecht

  1. Sollte der Besteller einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er wolk dies innerhalb von 30 Tagen ab Anlieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen. wolk veranlasst dann die Rücknahme und Stornierung der entsprechenden Rechnungspositionen mittels Gutschrift.
  2. Dieses Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Waren ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei wolk eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Bestellers.
  3. Das Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Sonderanfertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden.

§ 14 Rücktrittsrecht des Bestellers bei Unmöglichkeit und Lieferverzug

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wolk die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von wolk. Im Falle der Teilleistung kann der Besteller nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem wolk die Leistung unmöglich ist.
  2. Befindet sich wolk in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
  3. Im Übrigen sind – soweit gesetzlich zulässig – jedwede weiteren Ersatzansprüche des Bestellers sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte

  1. Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie wolk die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch wolk die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt wolk von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen wolk geltend machen.

§ 16 Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wuppertal.

§ 17 Speicherung und Verarbeitung von Daten

  1. wolk speichert Kundendaten edv-technisch ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Werbemaßnahmen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von wolk gespeichert und verarbeitet. Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. wolk gibt unternehmens- und personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.

§ 18 Rechtswirksamkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des § 310 BGB.